Fraktions-Regelwerk

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§1 Allgemeine Grundlagen
§1.1 Geltung des allgemeinen Regelwerks

Das allgemeine Regelwerk gilt jederzeit auch für alle Fraktionen. Das Fraktionsregelwerk ergänzt die allgemeinen Serverregeln und steht nicht über ihnen. Verstöße können sowohl serverseitige Sanktionen als auch Fraktionssanktionen nach sich ziehen.


§1.2 Fraktionsantrag & Gründung

Wer eine Fraktion gründen möchte, muss über ein Ticket einen vollständigen Fraktionsantrag einreichen. Das Konzept wird durch die Fraktionsverwaltung bzw. das Team geprüft und anschließend genehmigt oder abgelehnt. Weitere Anforderungen können im Discord unter den Fraktionsinformationen festgelegt werden.


§1.3 Metagaming & Powergaming

Metagaming, also das Nutzen von Informationen außerhalb des RP, sowie Powergaming, also das Erzwingen von RP-Handlungen ohne faire Möglichkeit zur Gegenwehr, sind streng verboten.


§1.4 Fraktions- und RP-Kontinuität

Jede Fraktion muss eine nachvollziehbare Geschichte, klare Rollen und ein stimmiges RP-Konzept besitzen. Größere Änderungen an Struktur, Leitung, Ausrichtung oder internen Ereignissen sind der Fraktionsverwaltung mitzuteilen.


§1.5 RP-Treue

Fraktionen müssen ihrem Setting treu bleiben. Eine Mafia spielt organisierte Kriminalität aus, eine Gang verhält sich wie eine Gang, eine Staatsfraktion handelt nach Gesetzen und Dienstvorschriften. Meme-Fraktionen, unrealistische Rollenbilder oder sinnlose Jobanzeigen gelten als UnRP.


§1.6 FiveM-Name

Jedes Fraktionsmitglied muss ein eindeutiges Fraktionskürzel im FiveM-Namen tragen, sofern dies für die jeweilige Fraktion vorgesehen ist, zum Beispiel: PD | Max Mustermann.

§2 Fraktionsstruktur & Organisation
§2.1 Fraktionsleitung

Jede Fraktion benötigt eine klar definierte Führungsebene. Die Leitung ist für Organisation, Entscheidungen, interne Struktur, Regelbefolgung und Kommunikation mit der Fraktionsverwaltung verantwortlich.


§2.2 Verantwortlichkeiten

Leitungspositionen wie Chief, Manager, Boss, Team-Leader oder vergleichbare Rollen müssen klar geregelt sein. Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse, Vertretungen und Ansprechpartner müssen nachvollziehbar sein.


§2.3 Fraktionsbesprechungen

Regelmäßige Fraktionsbesprechungen sollen genutzt werden, um aktuelle Ereignisse, interne Probleme, Pläne und RP-Entwicklungen zu besprechen. Die Teilnahme kann je nach Fraktion verpflichtend sein.


§2.4 Rekrutierung & Beförderungen

Neue Mitglieder müssen durch ein strukturiertes und nachvollziehbares Verfahren aufgenommen werden. Beförderungen sollen auf Engagement, Zuverlässigkeit, RP-Qualität und IC-Entwicklung basieren.


§2.5 Leitungswechsel

Ein Leitungswechsel ist der Fraktionsverwaltung mitzuteilen. Bei Staatsfraktionen ist eine Zustimmung der Fraktionsverwaltung erforderlich. Bei kriminellen oder neutralen Fraktionen kann eine Mitteilung ausreichen, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.


§2.6 Fraktionshopping

Häufiges Wechseln zwischen Fraktionen ist unerwünscht und kann zu verlängerten Fraktionssperren oder weiteren Sanktionen führen.

§3 Fraktionswechsel, Austritt & Bloodout
§3.1 Fraktionssperre

Nach dem Verlassen einer Fraktion gilt grundsätzlich eine Fraktionssperre von 7 Tagen. Bewerbungen dürfen während dieser Zeit eingereicht werden, der Dienstantritt in einer neuen Fraktion ist jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist erlaubt.


§3.2 Verzicht auf Fraktionssperre

Die Fraktionssperre kann entfallen, wenn sich ehemaliger Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf einen Verzicht einigen und die Fraktionsverwaltung dem nicht widerspricht.


§3.3 Wechsel aus kriminellen Fraktionen

Beim Wechsel aus einer kriminellen Fraktion in eine andere kriminelle oder staatliche Fraktion muss die betreffende Person vor dem Wechsel 14 Tage straffrei gewesen sein. In diesem Zeitraum dürfen keine Straftaten begangen oder nachweislich unterstützt worden sein.


§3.4 Blood-In

Für kriminelle Fraktionen kann ein Blood-In verpflichtend sein. Dieser muss RP-gerecht ausgespielt werden und zur Fraktionsgeschichte passen.


§3.5 Bloodout

Bei einem Bloodout verliert die betroffene Person alle Erinnerungen an interne Abläufe, Mitglieder, Strukturen und Handlungen der Fraktion während ihrer Mitgliedschaft. Der Person muss vorher unmissverständlich mitgeteilt werden, dass sie einen Bloodout erhält.


§3.6 Führungskräfte & automatischer Bloodout

Verlässt eine Führungskraft eigenständig eine kriminelle Fraktion, kann dies als automatischer Bloodout gewertet werden. Dieser ist wie ein normaler Bloodout zu behandeln.


§3.7 Hard-Bloodout / Perma-Death

Ein Hard-Bloodout oder Perma-Death muss einen schwerwiegenden RP-Hintergrund haben und mit der Fraktionsverwaltung bzw. dem Team abgestimmt werden. Die Regelungen des allgemeinen Regelwerks zum Charaktertod bleiben verbindlich.

§4 Fraktionseigentum & Ressourcen
§4.1 Fraktionseigentum

Alle Items, Gelder, Fahrzeuge, Waffen, Werkzeuge und sonstigen Gegenstände, die der Fraktion gehören, gelten als Fraktionseigentum. Sie dürfen nicht privat gelagert, verkauft, verschenkt oder zweckentfremdet werden.


§4.2 Keine persönliche Bereicherung

Es ist verboten, sich am Eigentum einer Fraktion persönlich zu bereichern oder Fraktionsgegenstände ohne Genehmigung weiterzugeben. Ausnahmen, etwa kleine Mengen medizinischer Gegenstände beim Rettungsdienst, müssen IC sinnvoll und regelkonform begründet sein.


§4.3 Rückgabe bei Austritt

Beim Verlassen oder bei Entlassung aus einer Staatsfraktion oder neutralen Fraktion müssen sämtliche dienstlichen Gegenstände zurückgegeben werden. Dazu zählen insbesondere Fahrzeuge, Werkzeuge, Waffen, Funkgeräte und Dienstmaterialien.


§4.4 Fraktionsauflösung

Bei Schließung oder Auflösung einer Fraktion ist es verboten, Fraktionseigentum zu looten, privat einzulagern oder vor der Auflösung zu verschieben. Die Verteilung oder Löschung von Eigentum wird durch das Team geregelt.


§4.5 Finanzen

Fraktionsfinanzen müssen ordentlich und nachvollziehbar verwaltet werden. Gelder dürfen nicht für private Zwecke verwendet werden, außer dies wurde mit der Fraktionsverwaltung abgesprochen und ist IC gerechtfertigt.


§4.6 Persönliche Entnahmen

Persönliche Entnahmen aus Fraktionsgeldern sind nur in geringem Umfang und mit RP-Begründung erlaubt. Das Entnehmen des gesamten Fraktionsvermögens oder größerer Beträge ohne Genehmigung ist verboten.

§5 Wirtschaft & staatliche Förderung
§5.1 Wirtschaftliche Aktivitäten

Alle wirtschaftlichen Aktivitäten einer Fraktion müssen realistisch, nachvollziehbar und RP-gerecht ausgespielt werden. Dazu gehören legale Geschäfte, illegale Verkäufe, Schutzgelderpressung, Handelssysteme, Routen und Beschaffung.


§5.2 Illegale Wirtschaft

Drogen- und Waffenhandel sowie andere illegale Systeme müssen logisch in das RP eingebunden sein. Verkauf, Routen, Lagerung, Schutz und Beschaffung müssen glaubwürdig ausgespielt werden.


§5.3 Staatlich geförderte Fraktionen

Staatlich geförderte Fraktionen können unter anderem Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Mechaniker, Justiz und Staatsanwaltschaft sein. Förderungen müssen mit einer nachvollziehbaren Kostenaufstellung bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden.


§5.4 Übergabe staatlicher Gelder

Die Übergabe staatlicher Gelder kann IC ausgespielt werden, muss es aber nicht. Wird eine Übergabe ausgespielt, darf der zuständige Staatsangestellte im Rahmen dieser Aktion nicht überfallen werden.


§5.5 Verstöße bei Förderungen

Überfälle oder Missbrauch im Zusammenhang mit staatlichen Fördergeldern werden streng sanktioniert. Privatpersonen können verwarnt werden, Fraktionen können einen Fraktionswarn erhalten.

§6 Interaktion zwischen Fraktionen
§6.1 Respekt & Fairplay

Auch bei Konflikten zwischen Fraktionen ist ein respektvoller Umgang Pflicht. OOC-Beleidigungen, toxisches Verhalten oder unfaire Spielweisen sind verboten.


§6.2 Krieg & Frieden

Kriegerische Handlungen, Belagerungen, Dauer-Konflikte oder große Auseinandersetzungen müssen gut durchdacht, realistisch und RP-gerecht umgesetzt werden. Friedensverhandlungen sind Teil des RP und müssen respektiert werden.


§6.3 Allianzen & Feindschaften

Allianzen, Feindschaften, Handelsabkommen und Bündnisse müssen IC entstehen, gepflegt und nachvollziehbar ausgespielt werden. OOC-Absprachen, die das RP beeinflussen, sind verboten.


§6.4 Mitteilung an die Fraktionsverwaltung

Bündnisse, Feindschaften, größere Handelsabkommen oder bedeutsame Konflikte zwischen Fraktionen sind der Fraktionsverwaltung mitzuteilen, sofern sie längerfristige Auswirkungen auf das RP haben.


§6.5 Faire Reaktionsmöglichkeiten

Große Aktionen gegen andere Fraktionen sollen so ausgespielt werden, dass die Gegenseite faire Möglichkeiten zur Reaktion hat. Reines Überrennen ohne RP-Hintergrund ist untersagt.

§7 Staatsfraktionen & Behörden
§7.1 Gesetzmäßiges Handeln

Staatsfraktionen dürfen ihre Aufgaben nur im Rahmen der geltenden Gesetze, Dienstvorschriften und Serverregeln ausüben. Missbrauch von Amtsgewalt wird streng geahndet.


§7.2 Durchsuchungen

Die Polizei darf mit einem gültigen Durchsuchungsbeschluss des Justizministeriums Fraktionsfahrzeuge aus der Garage durchsuchen. Die betroffene kriminelle Fraktion muss die Fahrzeuge aushändigen.


§7.3 Auskünfte durch Behörden

Im Zusammenhang mit rechtmäßigen Durchsuchungen oder Ermittlungen dürfen zuständige Stellen der Justiz notwendige Auskünfte aus dem Einwohnermeldeamt erhalten, sofern dies im RP begründet ist.


§7.4 Beschlagnahmungen & Dienstpflichten

Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Verhaftungen und andere Maßnahmen müssen dokumentiert, begründet und RP-gerecht durchgeführt werden.


§7.5 Dienstaktivität

Staatsfraktionen sollen sich besonders zu Prime-Times aktiv in den Dienst eintragen, damit eine ausreichende RP-Abdeckung gewährleistet ist. Abweichungen sollten IC begründet werden, zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder interne Lage.


§7.6 Spionage & Undercover

Undercover-Aktionen, Spionage oder verdeckte Ermittlungen sind nur mit realistischem Hintergrund erlaubt. Doppelmitgliedschaften oder Informationsweitergabe müssen regelkonform und RP-gerecht begründet sein.


§7.7 Korruption

Korruption ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn sie realistisch, glaubwürdig und angemessen ausgespielt wird. Rangstufen oder Rollen, die ausdrücklich als sicher gelten, dürfen keine sensiblen Informationen oder Staatseigentum weitergeben.


§7.8 Konsequenzen bei Korruption

Missbrauch von Amtsgewalt, unzulässige Weitergabe von Informationen oder Staatseigentum kann zu Entlassung, Fraktionswarn und weiteren Serverstrafen führen.

§8 Medizinische & neutrale Fraktionen
§8.1 Neutralität von Medics

Medics und medizinische Fraktionen müssen Neutralität wahren. Sie dürfen nicht aktiv an kriminellen Aktionen teilnehmen, solange sie im Dienst sind.


§8.2 Versorgungspflicht

Lebensrettung und medizinische Versorgung haben Priorität. Medizinisches RP muss glaubwürdig ausgespielt werden.


§8.3 Neutrale Fraktionen

Neutrale Fraktionen wie Taxi, Mechaniker oder vergleichbare Dienste müssen ihrem neutralen RP-Auftrag treu bleiben und dürfen ihre Rolle nicht für unrealistische Vorteile missbrauchen.


§8.4 Dienstmaterial

Dienstliche Gegenstände neutraler oder medizinischer Fraktionen dürfen nicht zweckentfremdet, verkauft oder für kriminelle Zwecke genutzt werden.

§9 Kriminelle Fraktionen
§9.1 Beziehungen & Fraktionsverhältnisse

Beziehungen zwischen kriminellen Fraktionen, Bündnisse, Feindschaften, Handelsabkommen und Allianzen müssen RP-gerecht entstehen und der Fraktionsverwaltung mitgeteilt werden.


§9.2 Überfälle & Geiselnahmen

Große kriminelle Aktionen müssen intern abgestimmt, realistisch geplant und fair ausgespielt werden. Dabei gelten zusätzlich die Vorgaben des allgemeinen Regelwerks.


§9.3 Drogen- & Waffenhandel

Illegale Wirtschaftssysteme müssen logisch aufgebaut sein. Verkauf, Routen, Verarbeiter, Lagerung und Beschaffung müssen ins RP eingebunden werden.


§9.4 Routen

Eine Fraktion darf grundsätzlich eine Route besitzen, sofern diese aktiv besetzt, gepflegt, bewirtschaftet und verteidigt wird. Routen-RP muss nachvollziehbar bleiben.


§9.5 Fraktionsschließung & IC-Wissen

Nach einer Fraktionsschließung oder Auflösung dürfen keine IC-Informationen über frühere interne Abläufe, Mitglieder oder Strukturen verwendet werden, sofern das RP dies nicht ausdrücklich zulässt.


§9.6 Verarbeitung nach Schließung

Charaktere, die eng mit einer geschlossenen Fraktion verbunden waren, müssen dies RP-gerecht verarbeiten oder gegebenenfalls einen neuen Charakter bzw. einen passenden RP-Abschluss wählen.

§10 RP-Verhalten & Dokumentation
§10.1 Hochwertiges Fraktions-RP

Fraktionen sollen aktives, qualitativ hochwertiges RP liefern. Entscheidungen müssen nachvollziehbar sein und zur Rolle, Geschichte und aktuellen Lage der Fraktion passen.


§10.2 Verluste akzeptieren

Mitglieder und Leitungen müssen Verluste akzeptieren und das RP weiterführen. Ragequitting oder das Abbrechen einer Situation nach einem schlechten Ausgang ist verboten.


§10.3 Perma-Death in Fraktionen

Ein Charaktertod innerhalb einer Fraktion muss mit Bedacht ausgespielt und in die Fraktionsgeschichte integriert werden. Die Regeln des allgemeinen Regelwerks zum Charaktertod sind zu beachten.


§10.4 Dokumentationspflicht

Fraktionen müssen RP-relevante Dokumentationen wie Berichte, Einsätze, Ermittlungen, Handelsabkommen, Blood-Verträge oder interne Beschlüsse nachvollziehbar führen und auf Anfrage dem Team vorlegen können.


§10.5 Probezeit neuer illegaler Fraktionen

Neue illegale Fraktionen können einer 7-tägigen Probezeit unterliegen, in der das Team besonders auf Regelkonformität, RP-Qualität und interne Struktur achtet.

§11 Fraktionswarns & Sanktionen
§11.1 Fraktionswarns

Regelverstöße können zu Fraktionswarns führen. Nach dem dritten gültigen Fraktionswarn kann die Fraktion durch die Fraktionsverwaltung unwiderruflich aufgelöst werden.


§11.2 Keine Entschädigung bei Auflösung

Bei Auflösung durch Fraktionswarns oder schwerwiegende Regelverstöße erfolgt keine Entschädigung für Geldbestände, Fahrzeuge, Items oder sonstige Fraktionswerte.


§11.3 Interne Strafen

Die Fraktionsverwaltung kann bei Regelverstößen interne Sanktionen, Fraktionswarns oder Ausschlüsse aussprechen.


§11.4 Meldung von Verstößen

Verstöße gegen das Fraktionsregelwerk oder die allgemeinen Serverregeln müssen der Fraktionsverwaltung gemeldet werden. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.


§11.5 Kooperation mit der Serverleitung

Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Fraktionsverwaltung mit Projektleitung und Serverteam zusammenarbeiten, um angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

§12 OOC-Regeln & Fraktionsdiscord
§12.1 OOC-Konfliktlösung

OOC-Konflikte müssen respektvoll, ruhig und ohne Drama gelöst werden. Bei Problemen ist die Fraktionsverwaltung einzuschalten.


§12.2 Verhalten in OOC-Kanälen

Die Kommunikation in Discord oder anderen OOC-Kanälen muss respektvoll und konstruktiv bleiben. Toxicity, Mobbing, Beleidigungen oder Hetze werden nicht toleriert.


§12.3 Fraktionsdiscord

Besteht ein Fraktionsdiscord, muss die Fraktionsverwaltung darüber informiert werden. Ein permanenter Link ist der Fraktionsverwaltung bereitzustellen.


§12.4 Teamzugriff

Auf jedem Fraktionsdiscord muss eine Rolle für das Team bzw. die Fraktionsverwaltung bestehen. Mindestens ein bis zwei High-Teamler sowie die Fraktionsverwaltung müssen vollständigen Überblick und die nötigen Rechte besitzen, um Metagaming, Mobbing oder Regelverstöße prüfen zu können.


§12.5 Discord-Nutzung

Der Fraktionsdiscord dient organisatorischen Zwecken wie Dokumenten, Terminen, Ausstellungen oder Events. IC-Informationen sollen IC besprochen und ausgespielt werden. Die Planung von Aktionen oder Weitergabe von IC-Informationen außerhalb des Spiels kann als Metagaming gewertet werden.